ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allgemeines:
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Grenzpunkte am Baugrund sind vom Auftraggeber sichtbar anzubringen
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Wir übernehmen keine Haftung für die Tragfähigkeit ihres Baugrundes.
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Für eine ausreichend breite und mit LKW 40t befahrbare Baustellenzufahrt muss bauseits gesorgt werden.
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Wasser und Baustrom muss bauseits bereitgestellt werden
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Der Bauführer übernimmt keine Haftung für bauseits gestelltes Personal.
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Geometer ist im Angebot nicht enthalten
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Zwischenwände mauern wird auf Wunsch durchgeführt und nach Aufwand verrechnet
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Sämtliche Stemmarbeiten sind im Angebot nicht enthalten
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Sämtliches Leihmaterial muss im gereinigten Zustand, sowie für die Be- und Entladung dementsprechend gestapelt und vorbereitet werden.
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Keine Gewährleistung bei bauseits ausgeführtem Gewerk
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Unterweisung Bauherr durchgeführt
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Baustellenkoordinator bauseits, wenn nichts anderes ausgemacht wird
Angebot:
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Das Angebot ist 8 Wochen gültig.
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Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (gilt für Positionen ohne gültigem Fixpreis)
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Die Preise sind nach den zur Zeit gültigen Preislisten erstellt und sind daher im Sinne der ÖNormen veränderliche Preise. Es gilt die ÖNorm B2110 (allg. Vertragsbestimmungen)
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Änderungen werden mit dem Bauherren und dem Polier besprochen und schriftlich festgehalten
Preise und Zahlungsbedingungen:
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Es erfolgen Teilrechnungen nach Baufortschritten
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Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt, ohne Abzug zu begleichen
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Alle Preise verstehen sich inkl. 20 % MWSt.
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Für Beton wird in der Zeit von 20. November bis 10. März ein Winterzuschlag von 6,75 €/m³ verrechnet
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Mindermengenzuschlag bis 5m³ von 19,72 €/m³
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Paletten-Leihgebühr wird mit 10,18 € berechnet, Rückgaben werden mit 9,45 € rückvergütet.
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Regieleistungen werden gesondert verrechnet
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An- und Abfahrten werden pro Tag verrechnet
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Mischmüll- und Bauschutt - Entsorgung wird nach Aufwand abgerechnet
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers
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Wegen der neuen Datenschutzgesetzverordnung sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass mit der Vertragsunterfertigung zugestimmt wird, dass persönliche Daten an Subunternehmer weitergegeben werden können.
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