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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Allgemeines:

  1. Grenzpunkte am Baugrund sind vom Auftraggeber sichtbar anzubringen

  2. Wir übernehmen keine Haftung für die Tragfähigkeit ihres Baugrundes.

  3. Für eine ausreichend breite und mit LKW 40t befahrbare Baustellenzufahrt muss bauseits gesorgt werden.

  4. Wasser und Baustrom muss bauseits bereitgestellt werden

  5. Der Bauführer übernimmt keine Haftung für bauseits gestelltes Personal.

  6. Geometer ist im Angebot nicht enthalten

  7. Zwischenwände mauern wird auf Wunsch durchgeführt und nach Aufwand verrechnet

  8. Sämtliche Stemmarbeiten sind im Angebot nicht enthalten

  9. Sämtliches Leihmaterial muss im gereinigten Zustand, sowie für die Be- und Entladung dementsprechend gestapelt und vorbereitet werden.

  10. Keine Gewährleistung bei bauseits ausgeführtem Gewerk

  11. Unterweisung Bauherr durchgeführt

  12. Baustellenkoordinator bauseits, wenn nichts anderes ausgemacht wird

 

Angebot:

  1. Das Angebot ist 8 Wochen gültig.

  2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (gilt für Positionen ohne gültigem Fixpreis)

  3. Die Preise sind nach den zur Zeit gültigen Preislisten erstellt und sind daher im Sinne der ÖNormen veränderliche Preise. Es gilt die ÖNorm B2110 (allg. Vertragsbestimmungen)

  4. Änderungen werden mit dem Bauherren und dem Polier besprochen und schriftlich festgehalten

 

Preise und Zahlungsbedingungen:

  1. Es erfolgen Teilrechnungen nach Baufortschritten

  2. Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt, ohne Abzug zu begleichen

  3. Alle Preise verstehen sich inkl. 20 % MWSt.

  4. Für Beton wird  in der Zeit von 20. November bis 10. März ein Winterzuschlag von 6,75 €/m³ verrechnet

  5. Mindermengenzuschlag bis 5m³ von 19,72 €/m³

  6. Paletten-Leihgebühr wird mit 10,18 € berechnet, Rückgaben werden mit 9,45 € rückvergütet.

  7. Regieleistungen werden gesondert verrechnet

  8. An- und Abfahrten werden pro Tag verrechnet

  9. Mischmüll- und Bauschutt - Entsorgung wird nach Aufwand abgerechnet

 

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers

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Wegen der neuen Datenschutzgesetzverordnung sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass mit der Vertragsunterfertigung zugestimmt wird, dass persönliche Daten an Subunternehmer weitergegeben werden können.

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