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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsgrundlagen:

Vertragsgrundlagen sind:

   a) Die schriftilche Vereinbarung (z.B. Angebotsannahme schriftlich oder mündlich,           

       Auftragsschreiben, Auftragsbestätigung) durch die der Vertrag zu Stande gekommen ist

   b) Liefer- und Leistungsverzeichnis

   c) Allgemeine Vertragsbedingungen

       Projektpläne

   e) Die einschlägigen technischen und rechtlichen ÖNormen, insbesondere B 2110

Allgemeines:

  1. Grenzpunkte am Baugrund sind vom Auftraggeber sichtbar anzubringen

  2. Wir übernehmen keine Haftung für die Tragfähigkeit ihres Baugrundes.

  3. Für eine ausreichend breite und mit LKW 40t befahrbare Baustellenzufahrt muss bauseits gesorgt werden.

  4. Wasser und Baustrom muss bauseits bereitgestellt werden

  5. Der Bauführer übernimmt keine Haftung für bauseits gestelltes Personal.

  6. Geometer ist im Angebot nicht enthalten; von der ordnungsgemäßen Durchführung der Vermessung wird ausgegangen.

  7. Sämtliche Stemmarbeiten sind in Angebot nicht enthalten.

  8. Sämtliches Leihmaterial muss im gereinigten Zustand, sowie für die Be- und Entladung demetsprechend gestapelt und vorbereitet werden.

  9. Keine Gewährleistung bei bauseits ausgeführtem Gewerk

  10. Unterweisung Bauherr durchgeführt.

  11. Baustellenkoordinator bauseits, wenn nicht anderes ausgemacht wird.

  12. Der AG erklärt sich bereit, dass Bautafeln zu Werbezwecken auf den Grundstück angebracht werden.

 

Angebot und Ausführung:

  1. Das Angebot ist 8 Wochen gültig.

  2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (gilt für Positionen ohne gültigem Fixpreis) - außer es handelt sich um ein Pauschalangebot.

  3. Die Preise sind nach den zur Zeit gültigen Preislisten erstellt und sind daher im Sinne der ÖNormen veränderliche Preise. Es gilt die ÖNorm B2110 (allg. Vertragsbestimmungen)

  4. Änderungen werden mit dem Bauherren und dem Polier besprochen und schriftlich festgehalten

  5. Alle Bautagesberichte müssen täglich bzw. wöchentlich kontrolliert und unterschrieben werden.

  6. Schlechtwettertage verlängern unter Umständen die Ausführungszeit und berechtigen den AG zu keinerlei Forderungen gegenüber den AN.

  7. Ab -5 °-C ist der AN berechtigt, alle Arbeiten einzustellen, da eine fachgerechte Ausführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dieser Umstand berechtigt den AG zu keinerlei Forderungen gegenüber dem AN.

 

Preise und Zahlungsbedingungen:

  1. Es erfolgen Teilrechnungen nach Baufortschritten

  2. Der Auftragnehmer ist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigen Gründen insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den AN außerstande setzt, die Leistungen durchzuführen; oder wenn der AG eine fällige Zahlung nicht leistet.

  3. Nicht vereinbarte Leistungen, die der AG auszuführen anordnet, sind zusätzlich zu vergüten. Einer automatischen Anzeige der Mehrkosten bzw. einer Preisvereinbarung vor Ausführung bedarf es bei ausdrücklicher Anordung der AG nicht.

  4. Zusätzliche Vergütung ist auch geschuldet, wenn infolge von auftretenden Erschwernissen aus dem Risikobereich der AG, insbesondere wegen der Bodenbeschaffenheit oder erhöhten Grundwasseranfalles, zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die in der Bau- und Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind.

  5. Alle Preise verstehen sich inkl. 20 % MWSt.

  6. Für Beton wird  in der Zeit von 15. November bis 15. März ein Winterzuschlag verrechnet

  7. Mindermengenzuschlag unter 6m³

  8. Regieleistungen werden gesondert verrechnet - außer es handelt sich um ein Regieangebot.

  9. An- und Abfahrten werden pro Tag verrechnet

  10. Mischmüll- und Bauschutt - Entsorgung wird nach Aufwand abgerechnet

 

Sonstige Bestimmungen:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers

Wegen der neuen Datenschutzgesetzverordnung sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass mit der Vertragsunterfertigung zugestimmt wird, dass persönliche Daten an Subunternehmer weitergegeben werden können.

RUFEN SIE UNS AN

T:  +43 6274 78014

M: +43 676 640 50 88

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ÖFFNUNGSZEITEN

MO- DO: 7:00 -12: 00 H  |  13:00 -16.00 H 

FR: nach Vereinbarung

         manfred@hmbau.info

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HM-Bau GmbH

Manfred Höflmaier

Rudersberg 5

5166 Perwang am Grabensee

Österreich

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